Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von EDV HETTEGGER CHRISTIAN (im Folgenden: edvhettegger)
Inhaber Christian Hettegger, Großarl 131, Top33, 5611 Großarl
1. Leistungen:
edvhettegger erbringt,
je nach Beauftragung durch den Kunden, folgende Leistungen:
Verkauf von Hardware
Verkauf von Standardsoftware
Installation von Hard- und Software beim Kunden vor Ort oder in der Firma edvhettegger
Beratung im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Leistungen.
Der Umfang der von edvhettegger im Einzelfall zu erbringenden Leistungen richtet
sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung bzw. dem erteilten
Auftrag an die edvhettegger.
2. Geltungsbereich dieser AGB:
edvhettegger erbringt seine
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten
für alle in Punkt 1 genannten Leistungen der edvhettegger.
Die Geltung allfälliger AGB des Kunden wird hiermit einvernehmlich ausdrücklich
ausgeschlossen, auch wenn sie dem Inhalt dieser AGB nicht entgegenstehen.
Änderungen dieser AGB werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich
vereinbart sind, wofür für edvhettegger ausschließlich die firmenmäßige
Zeichnung erforderlich ist.
3. Vertragsabschluss
Angebote der edvhettegger
gelten freibleibend.
Ein Vertrag zwischen edvhettegger und dem Kunden kommt erst zustande, wenn edvhettegger
das Angebot des Kunden schriftlich angenommen hat oder eine Auftragsbestätigung
an den Kunden geschickt hat.
edvhettegger ist nicht verpflichtet, auf Angebote des Kunden zu antworten oder
solche anzunehmen. Änderungen des Angebotes des Kunden in der Auftragsbestätigung
gelten als genehmigt und der Vertrag somit entsprechend der Auftragsbestätigung
als vereinbart, wenn der Kunde der vom Angebot abweichenden Auftragsbestätigung
nicht binnen 7 Tagen widerspricht.
Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den Kunden oder Zusatzaufträge
müssen gesondert vereinbart werden und werden gesondert verrechnet.
4. Lieferort, Transportkosten, Transportversicherung
Sofern kein Lieferort vereinbart
wurde, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der edvhettegger
Großarl 131, Top33, 5611 Großarl.
Im Fall der Vereinbarung eines anderen Erfüllungsortes hat edvhettegger
die Wahl des Transportmittels. edvhettegger ist berechtigt, die Transportkosten
gesondert in Rechnung zu stellen. Die Preisgefahr geht im Fall der Versendung
zum vereinbarten Erfüllungsort mit der Übergabe an den Frächter
auf den Kunden über.
edvhettegger ist mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung nicht verpflichtet,
eine Transportversicherung abzuschließen. Hält edvhettegger den Abschluss
einer Transportversicherung für zweckmäßig, ist edvhettegger
dazu auch mangels entsprechender Vereinbarung auf Kosten des Kunden berechtigt.
5. Zeit (Lieferfrist)
Es gilt die vertraglich
vereinbarte Lieferfrist. Überschreitungen der Lieferfrist von höchstens
einer Woche berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder
sonstige Ansprüche geltend zu machen.
Trifft edvhettegger an der Überschreitung der Lieferfrist über eine
Woche hinaus kein grobes Verschulden und gibt edvhettegger dem Kunden diesen
Umstand innerhalb einer Woche ab der vereinbarten Lieferfrist bekannt, so verlängert
sich die Lieferfrist um die angemessene Dauer bis zur Beseitigung des Hinderungsgrundes.
edvhettegger ist zu Teillieferungen berechtigt.
6. Preise, Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden
Die vereinbarten Preise
sind, soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart wird, Nettopreise, daher
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
edvhettegger ist zu Änderungen des vereinbarten Preises berechtigt, wenn
diese auf einen erhöhten Aufwand oder auf Preiserhöhungen auf vorgelagerten
Produktionsstufen zurückzuführen sind und die Erhöhung 15% des
vereinbarten Preises nicht überschreitet.
Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist Großarl 131, Top33,
5611 Großarl.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der edvhettegger
sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. edvhettegger ist berechtigt,
Teilrechnungen zu legen.
edvhettegger ist berechtigt, Zahlungen des Kunden ohne Rücksicht auf eine
allfällige Widmung auf andere offene Forderungen gegen den Kunden anzurechnen.
Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der edvhettegger ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren verbleiben
bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der edvhettegger.
Der Kunde ist nicht berechtigt, vor der vollständigen Kaufpreiszahlung
über die Ware zu verfügen.
Der Kunde ist verpflichtet, edvhettegger unverzüglich über die Pfändung
von Waren zu informieren, die im vorbehaltenen Eigentum der edvhettegger stehen.
9. Verzugsfolgen (Verzugszinsen, Mahnspesen)
Im Fall des Zahlungsverzuges
gelten Verzugszinsen von 10 % p.a. als vereinbart. Der Kunde ist in diesem Fall
außerdem verpflichtet, die Mahnspesen von EUR 5,00 pro Mahnung sowie die
Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung durch
einen Rechtsanwalt der edvhettegger zu zahlen.
edvhettegger ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden weitere,
noch nicht erbrachte Leistungen – auch solche aus anderen Verträgen
– bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten. Der Kunde
ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen edvhettegger aus der Ausübung
dieses Zurückbehaltungsrechtes geltend zu machen.
Vereinbarte Preisnachlässe werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges unwirksam.
Edvhettegger ist berechtigt, Differenzbeträge aus Preisnachlässen
in diesem Fall nachträglich zu verrechnen.
10. Vertragsrücktritt
edvhettegger ist berechtigt, vor der vollständigen Erbringung seiner Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
11. Schadenersatz
edvhettegger haftet nur für grobes Verschulden. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Ebenso kann keine Haftung für elektrische Defekte, Schäden und Folgeschäden, resultierend aus Software oder Hardware, sowie Datenverluste und Folgeschäden, auch wenn diese die EDV in ihrer Gesamtheit betreffen, übernommen werden.
12. Datenschutz
edvhettegger ist verpflichtet,
ihm durch den Auftrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim
zu halten. edvhettegger wird diese Verpflichtung auch den Mitarbeitern überbinden,
die den Auftrag bearbeiten.
edvhettegger erhält vom Kunden zur Durchführung des jeweiligen Auftrages
Daten, z.B. aus Datensicherungen oder Sicherungskopien (Backups). Edvhettegger
ist verpflichtet, diese Daten geheim zu halten und nach Beendigung des Auftrages
und allenfalls erfolgter Rücksicherung zu löschen. Edvhettegger haftet
nicht für die Aufbewahrung dieser Daten nach Beendigung des Auftrages und
übernimmt keinesfalls die dem Kunden gesetzlich obliegende Aufbewahrung
von Daten.
13. Lieferung von Hardware und Standard-Software
Ergänzend zu den übrigen
Bestimmungen dieser AGB gilt für die Entwicklung und Lieferung von Hardware
und Standard-Software folgendes:
13.1. Urheberrecht
Der Kunde erwirbt die von
edvhettegger gelieferte Standard-Software zu den Bedingungen der Lizenz des
jeweiligen Lizenzgebers und verpflichtet sich, die sich daraus ergebenden Pflichten
gegenüber dem Lizenzgeber einzuhalten und edvhettegger im Fall der Nichteinhaltung
schad- und klaglos zu halten.
13.2. Annahmeverzug
Im Fall des Annahmeverzuges
des Kunden ist edvhettegger unbeschadet gesetzlicher Rechte berechtigt, die
Ware bei einem dazu befugten Gewerbsmann auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern
und nach Ablauf von 2 Wochen unter Anrechnung auf den Kaufpreis und die durch
den Annahmeverzug entstandenen Kosten, wie insbesondere die Lagerkosten, freihändig
zu verkaufen.
13.3. Gewährleistung, Mängelrügen
Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel sofort
schriftlich anzuzeigen. Wird die Ware nicht innerhalb einer Woche ab Übergang
der Gefahr vom Kunden schriftlich gerügt, gilt sie als genehmigt.
Der Kunde ist nach erfolgter Mängelrüge verpflichtet, Weisungen der
edvhettegger betreffend die Abwicklung der Gewährleistung, insbesondere
die Begutachtung der Ware durch Mitarbeiter der edvhettegger sowie den Versand
der Ware an edvhettegger oder an einen anderen von edvhettegger genannten Ort
zum Zweck der Prüfung oder Verbesserung des Mangels, zu befolgen. Bei Missachtung
von Weisungen der edvhettegger verfällt der Gewährleistungsanspruch
und ist edvhettegger berechtigt, die daraus entstehenden Kosten in Rechnung
zu stellen.
edvhettegger hat bei einem rechtzeitig gerügten Mangel die Wahl, den Mangel
zu verbessern oder den Vertrag rückabzuwickeln (Wandlung). Das Recht auf
Preisminderung wird ausgeschlossen.
14. Installation von Hard- und Software
Ergänzend zu den übrigen
Bestimmungen dieser AGB gilt für die Installation von Hard-und Software
folgendes:
14.1. Ort
Die Installation erfolgt
durch edvhettegger vor Ort beim Kunden oder in der Firma edvhettegger.
14.2. Zeit
Die Installation erfolgt
zur vereinbarten Zeit.
edvhettegger haftet nicht für die verspätete Installation, wenn die
vom Kunden zu schaffenden Voraussetzungen dafür nicht vorliegen oder Mitarbeiter
der edvhettegger keinen Zutritt zum Aufstellungsort erhalten. edvhettegger ist
in diesen Fällen berechtigt, den Mehraufwand durch frustrierte Installationsversuche
gesondert zu verrechnen.
14.3. Mitwirkungsobliegenheit des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
den Mitarbeitern der edvhettegger Zugang zum Aufstellungsort der Hard-und Software
zu verschaffen. Ist es notwendig, dass vor der Installation andere technische
Voraussetzungen für die Installation geschaffen werden, hat der Kunde diese
vor der vereinbarten Lieferzeit herzustellen.
Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, ist edvhettegger
berechtigt, die dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie insbesondere Wartezeiten
gesondert zu verrechnen.
Im Fall der Installation von Software, die der Kunde beistellt, haftet der Kunde
dafür, dass edvhettegger die Installationsmedien und Anleitungen vollständig
übergeben werden. Ist das nicht der Fall, haftet edvhettegger nicht für
die Installation zur vereinbarten Zeit und ist zudem berechtigt, dem Kunden
den dadurch verursachten Mehraufwand zu verrechnen. Edvhettegger ist in diesem
Fall weiters berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und den durch die frustrierten
Installationsversuche verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.
14.4. Gewährleistung und Haftung
edvhettegger haftet bei der Installation für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und für die Einhaltung des Standes der Technik.
Im Rahmen der Installation von Standard- oder Fremdsoftware haftet edvhettegger nicht für deren Funktionsfähigkeit, sondern nur für die ordnungsgemäße Installation.
Bei vom Kunden beigestellter
Software gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Kunde
verpflichtet sich, die sich aus den Lizenzbestimmungen ergebenden Pflichten
gegenüber dem Lizenzgeber einzuhalten und edvhettegger im Fall der Nichteinhaltung
schad- und klaglos zu halten. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beigestellte
Software vor dem Auftrag an edvhettegger zur Installation vom Kundenordnungsgemäß
lizenziert wurde und ist verpflichtet, edvhettegger schad- und klaglos zu halten,
sollte die Software doch nicht ordnungsgemäß lizenziert sein. Stellt
sich vor dem Abschluss der Installation heraus, dass die Software nicht ordnungsgemäß
lizenziert ist, ist edvhettegger berechtigt, die Installation zu beenden und
der Kunde ist verpflichtet, die Software ordnungsgemäß zu lizenzieren.
Erfolgt die Lizenzierung nicht nachweislich innerhalb der von edvhettegger gesetzten,
angemessenen, Frist, ist edvhettegger berechtigt, vom Installationsauftrag zurückzutreten.
edvhettegger hat in diesem Fall dennoch Anspruch auf das volle für die
Installation vereinbarte Entgelt.
Der Kunde hat vor der Installation eine Datensicherung durchzuführen. edvhettegger
haftet in keinem Fall für Datenverluste im Zusammenhang mit der Installation,
es sei denn im Fall groben Verschuldens.
Bei Aufträgen an die edvhettegger, die die Messung von Wlan Abdeckungsbereichen und die speziell daraus resultierende Positionierung der Wlan-Hardware zum Grunde haben, übernimmt die edvhettegger lediglich die Haftung für die Richtigkeit dieser Ergebnisse auf der Basis der im Rohbauzustand durchgeführten Messungen. Wenn jedoch bauseits durch Fertigstellung der Gebäuden und diesbezüglichen Veränderungen der Wlan Abdeckung entstehen, können keine Haftungen für eine bestimmte Situation im Endausbau abgegeben werden.
15. Beratung
Ergänzend zu den übrigen
Bestimmungen dieser AGB gilt für die Beratung folgendes:
15.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang entspricht
der getroffenen Vereinbarung.
15.2. Beratung durch Mitarbeiter der edvhettegger
edvhettegger ist berechtigt,
die Beratungsleistung durch Mitarbeiter zu erbringen.
15.3. Urheberrecht
edvhettegger hat das ausschließliche,
nicht übertragbare Urheberrecht an den Beratungsergebnissen. Der Kunde
ist berechtigt, die Beratungsergebnisse und die von edvhettegger übergebenen
Dokumentationen für eigene Zwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht
ausschließlich. Der Kunde darf die Dokumentationen nicht bearbeiten, vervielfältigen,
veröffentlichen oder –in welcher Form auch immer – weitergeben.
15.4. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde hat edvhettegger
Mängel der Beratungsleistung unverzüglich bekannt zu geben. Erfolgt
innerhalb von 2 Wochen ab Beendigung der Beratungsleistung und Übergabe
einer allfälligen vereinbarten Dokumentation keine Rüge, gilt die
Beratungsleistung als vertragskonform erbracht. Spätere Mängelrügen
verpflichten edvhettegger nicht mehr zur Gewährleistung. edvhettegger haftet
für die Sorgfalt eines ordentlichen Beraters.
15.5. Verschwiegenheit
Der Kunde darf die ihm im Zuge der Auftragserfüllung übergebenen Unterlagen und Informationen nur für die Vertragszwecke verwenden. Er muss sie geheim halten und darf sie nicht an Dritte weitergeben, auch nicht unentgeltlich. Sofern Behörden unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen Informationen oder Unterlagen verlangen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, hat der Kunde edvhettegger unverzüglich davon zu verständigen, die Weisungen der edvhettegger einzuholen und entsprechend diesen Weisungen zu handeln.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken.
17. Anwendbares Recht
Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts.
18. Gerichtsstandsvereinbarung
Sofern der Kunde nicht Konsument im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB hinsichtlich des sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes für St. Johann/Pg. bzw. Landesgericht Salzburg, vereinbart.
19. Verträge mit Konsumenten
Wenn es sich beim Kunden
um einen Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gelten die
Bestimmungen dieser AGB nur soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen dieses
Gesetzes widersprechen.
Stand Oktober 2012