Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Von EDV HETTEGGER CHRISTIAN (im Folgenden: edvhettegger)

Inhaber Christian Hettegger, Gemeindestraße 5, 5611 Großarl

 

1. Leistungen:

edvhettegger erbringt, je nach Beauftragung durch den Kunden, folgende Leistungen:

 

Verkauf von Hardware

Verkauf von Standardsoftware

Installation von Hard- und Software beim Kunden vor Ort oder in der Firma edvhettegger

 

Beratung im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Leistungen.

 

Der Umfang der von edvhettegger im Einzelfall zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung bzw. dem erteilten Auftrag an die edvhettegger.

 

 

2. Geltungsbereich dieser AGB:

edvhettegger erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten für alle in Punkt 1 genannten Leistungen der edvhettegger.

 

Die Geltung allfälliger AGB des Kunden wird hiermit einvernehmlich ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie dem Inhalt dieser AGB nicht entgegenstehen.

 

Änderungen dieser AGB werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, wofür für edvhettegger ausschließlich die firmenmäßige Zeichnung erforderlich ist.

 

 

3. Vertragsabschluss

Angebote der edvhettegger gelten freibleibend.

 

Ein Vertrag zwischen edvhettegger und dem Kunden kommt erst zustande, wenn edvhettegger das Angebot des Kunden schriftlich angenommen hat oder eine Auftragsbestätigung an den Kunden geschickt hat.

 

edvhettegger ist nicht verpflichtet, auf Angebote des Kunden zu antworten oder solche anzunehmen. Änderungen des Angebotes des Kunden in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt und der Vertrag somit entsprechend der Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde der vom Angebot abweichenden Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen widerspricht.

 

Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den Kunden oder Zusatzaufträge müssen gesondert vereinbart werden und werden gesondert verrechnet.

 

 

4. Lieferort, Transportkosten, Transportversicherung

Sofern kein Lieferort vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der edvhettegger Gemeindestraße 5, 5611 Großarl.

 

Im Fall der Vereinbarung eines anderen Erfüllungsortes hat edvhettegger die Wahl des Transportmittels. edvhettegger ist berechtigt, die Transportkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Preisgefahr geht im Fall der Versendung zum vereinbarten Erfüllungsort mit der Übergabe an den Frächter auf den Kunden über.

 

edvhettegger ist mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Hält edvhettegger den Abschluss einer Transportversicherung für zweckmäßig, ist edvhettegger dazu auch mangels entsprechender Vereinbarung auf Kosten des Kunden berechtigt.

 

 

5. Zeit (Lieferfrist)

Es gilt die vertraglich vereinbarte Lieferfrist. Überschreitungen der Lieferfrist von höchstens einer Woche berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder sonstige Ansprüche geltend zu machen.

 

Trifft edvhettegger an der Überschreitung der Lieferfrist über eine Woche hinaus kein grobes Verschulden und gibt edvhettegger dem Kunden diesen Umstand innerhalb einer Woche ab der vereinbarten Lieferfrist bekannt, so verlängert sich die Lieferfrist um die angemessene Dauer bis zur Beseitigung des Hinderungsgrundes.

 

edvhettegger ist zu Teillieferungen berechtigt.

 

 

6. Preise, Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden

Die vereinbarten Preise sind, soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart wird, Nettopreise, daher zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

edvhettegger ist zu Änderungen des vereinbarten Preises berechtigt, wenn diese auf einen erhöhten Aufwand oder auf Preiserhöhungen auf vorgelagerten Produktionsstufen zurückzuführen sind und die Erhöhung 15% des vereinbarten Preises nicht überschreitet.

 

Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist Gemeindestraße 5, 5611 Großarl.

 

 

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen der edvhettegger sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. edvhettegger ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen.

 

edvhettegger ist berechtigt, Zahlungen des Kunden ohne Rücksicht auf eine allfällige Widmung auf andere offene Forderungen gegen den Kunden anzurechnen.

 

Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der edvhettegger ist ausgeschlossen.

 

 

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der edvhettegger. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor der vollständigen Kaufpreiszahlung über die Ware zu verfügen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, edvhettegger unverzüglich über die Pfändung von Waren zu informieren, die im vorbehaltenen Eigentum der edvhettegger stehen.

 

 

9. Verzugsfolgen (Verzugszinsen, Mahnspesen)

Im Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 10 % p.a. als vereinbart. Der Kunde ist in diesem Fall außerdem verpflichtet, die Mahnspesen von EUR 5,00 pro Mahnung sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung durch einen Rechtsanwalt der edvhettegger zu zahlen.

 

edvhettegger ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden weitere, noch nicht erbrachte Leistungen – auch solche aus anderen Verträgen – bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen edvhettegger aus der Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes geltend zu machen.

 

Vereinbarte Preisnachlässe werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges unwirksam. Edvhettegger ist berechtigt, Differenzbeträge aus Preisnachlässen in diesem Fall nachträglich zu verrechnen.

 

 

10. Vertragsrücktritt

edvhettegger ist berechtigt, vor der vollständigen Erbringung seiner Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

 

11. Schadenersatz

edvhettegger haftet nur für grobes Verschulden. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

Ebenso kann keine Haftung für elektrische Defekte, Schäden und Folgeschäden, resultierend aus Software oder Hardware, sowie Datenverluste und Folgeschäden, auch wenn diese die EDV in ihrer Gesamtheit betreffen, übernommen werden.

 

 

12. Datenschutz

edvhettegger ist verpflichtet, ihm durch den Auftrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. edvhettegger wird diese Verpflichtung auch den Mitarbeitern überbinden, die den Auftrag bearbeiten.

 

edvhettegger erhält vom Kunden zur Durchführung des jeweiligen Auftrages Daten, z.B. aus Datensicherungen oder Sicherungskopien (Backups). Edvhettegger ist verpflichtet, diese Daten geheim zu halten und nach Beendigung des Auftrages und allenfalls erfolgter Rücksicherung zu löschen. Edvhettegger haftet nicht für die Aufbewahrung dieser Daten nach Beendigung des Auftrages und übernimmt keinesfalls die dem Kunden gesetzlich obliegende Aufbewahrung von Daten.

 

13. Lieferung von Hardware und Standard-Software

Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB gilt für die Entwicklung und Lieferung von Hardware und Standard-Software folgendes:

 

13.1. Urheberrecht

Der Kunde erwirbt die von edvhettegger gelieferte Standard-Software zu den Bedingungen der Lizenz des jeweiligen Lizenzgebers und verpflichtet sich, die sich daraus ergebenden Pflichten gegenüber dem Lizenzgeber einzuhalten und edvhettegger im Fall der Nichteinhaltung schad- und klaglos zu halten.

 

13.2. Annahmeverzug

Im Fall des Annahmeverzuges des Kunden ist edvhettegger unbeschadet gesetzlicher Rechte berechtigt, die Ware bei einem dazu befugten Gewerbsmann auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern und nach Ablauf von 2 Wochen unter Anrechnung auf den Kaufpreis und die durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten, wie insbesondere die Lagerkosten, freihändig zu verkaufen.

 

13.3. Gewährleistung, Mängelrügen

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Wird die Ware nicht innerhalb einer Woche ab Übergang der Gefahr vom Kunden schriftlich gerügt, gilt sie als genehmigt.

 

Der Kunde ist nach erfolgter Mängelrüge verpflichtet, Weisungen der edvhettegger betreffend die Abwicklung der Gewährleistung, insbesondere die Begutachtung der Ware durch Mitarbeiter der edvhettegger sowie den Versand der Ware an edvhettegger oder an einen anderen von edvhettegger genannten Ort zum Zweck der Prüfung oder Verbesserung des Mangels, zu befolgen. Bei Missachtung von Weisungen der edvhettegger verfällt der Gewährleistungsanspruch und ist edvhettegger berechtigt, die daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

 

edvhettegger hat bei einem rechtzeitig gerügten Mangel die Wahl, den Mangel zu verbessern oder den Vertrag rückabzuwickeln (Wandlung). Das Recht auf Preisminderung wird ausgeschlossen.

 

14. Installation von Hard- und Software

Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB gilt für die Installation von Hard-und Software folgendes:

 

14.1. Ort

Die Installation erfolgt durch edvhettegger vor Ort beim Kunden oder in der Firma edvhettegger.

 

14.2. Zeit

Die Installation erfolgt zur vereinbarten Zeit.

 

edvhettegger haftet nicht für die verspätete Installation, wenn die vom Kunden zu schaffenden Voraussetzungen dafür nicht vorliegen oder Mitarbeiter der edvhettegger keinen Zutritt zum Aufstellungsort erhalten. edvhettegger ist in diesen Fällen berechtigt, den Mehraufwand durch frustrierte Installationsversuche gesondert zu verrechnen.

 

14.3. Mitwirkungsobliegenheit des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern der edvhettegger Zugang zum Aufstellungsort der Hard-und Software zu verschaffen. Ist es notwendig, dass vor der Installation andere technische Voraussetzungen für die Installation geschaffen werden, hat der Kunde diese vor der vereinbarten Lieferzeit herzustellen.

 

Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, ist edvhettegger berechtigt, die dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie insbesondere Wartezeiten gesondert zu verrechnen.

 

Im Fall der Installation von Software, die der Kunde beistellt, haftet der Kunde dafür, dass edvhettegger die Installationsmedien und Anleitungen vollständig übergeben werden. Ist das nicht der Fall, haftet edvhettegger nicht für die Installation zur vereinbarten Zeit und ist zudem berechtigt, dem Kunden den dadurch verursachten Mehraufwand zu verrechnen. Edvhettegger ist in diesem Fall weiters berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und den durch die frustrierten Installationsversuche verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

14.4. Gewährleistung und Haftung

edvhettegger haftet bei der Installation für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und für die Einhaltung des Standes der Technik.

Im Rahmen der Installation von Standard- oder Fremdsoftware haftet edvhettegger nicht für deren Funktionsfähigkeit, sondern nur für die ordnungsgemäße Installation.

Bei vom Kunden beigestellter Software gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Kunde verpflichtet sich, die sich aus den Lizenzbestimmungen ergebenden Pflichten gegenüber dem Lizenzgeber einzuhalten und edvhettegger im Fall der Nichteinhaltung schad- und klaglos zu halten. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beigestellte Software vor dem Auftrag an edvhettegger zur Installation vom Kundenordnungsgemäß lizenziert wurde und ist verpflichtet, edvhettegger schad- und klaglos zu halten, sollte die Software doch nicht ordnungsgemäß lizenziert sein. Stellt sich vor dem Abschluss der Installation heraus, dass die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist edvhettegger berechtigt, die Installation zu beenden und der Kunde ist verpflichtet, die Software ordnungsgemäß zu lizenzieren. Erfolgt die Lizenzierung nicht nachweislich innerhalb der von edvhettegger gesetzten, angemessenen, Frist, ist edvhettegger berechtigt, vom Installationsauftrag zurückzutreten. edvhettegger hat in diesem Fall dennoch Anspruch auf das volle für die Installation vereinbarte Entgelt.

 

Der Kunde hat vor der Installation eine Datensicherung durchzuführen. edvhettegger haftet in keinem Fall für Datenverluste im Zusammenhang mit der Installation, es sei denn im Fall groben Verschuldens.

Bei Aufträgen an die edvhettegger, die die Messung von Wlan Abdeckungsbereichen und die speziell daraus resultierende Positionierung der Wlan-Hardware zum Grunde haben, übernimmt die edvhettegger lediglich die Haftung für die Richtigkeit dieser Ergebnisse auf der Basis der im Rohbauzustand durchgeführten Messungen. Wenn jedoch bauseits durch Fertigstellung der Gebäuden und diesbezüglichen Veränderungen der Wlan Abdeckung entstehen, können keine Haftungen für eine bestimmte Situation im Endausbau abgegeben werden.

 

 

15. Beratung

Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB gilt für die Beratung folgendes:

 

15.1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang entspricht der getroffenen Vereinbarung.

 

15.2. Beratung durch Mitarbeiter der edvhettegger

edvhettegger ist berechtigt, die Beratungsleistung durch Mitarbeiter zu erbringen.

 

15.3. Urheberrecht

edvhettegger hat das ausschließliche, nicht übertragbare Urheberrecht an den Beratungsergebnissen. Der Kunde ist berechtigt, die Beratungsergebnisse und die von edvhettegger übergebenen Dokumentationen für eigene Zwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich. Der Kunde darf die Dokumentationen nicht bearbeiten, vervielfältigen, veröffentlichen oder –in welcher Form auch immer – weitergeben.

 

15.4. Gewährleistung und Haftung

Der Kunde hat edvhettegger Mängel der Beratungsleistung unverzüglich bekannt zu geben. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen ab Beendigung der Beratungsleistung und Übergabe einer allfälligen vereinbarten Dokumentation keine Rüge, gilt die Beratungsleistung als vertragskonform erbracht. Spätere Mängelrügen verpflichten edvhettegger nicht mehr zur Gewährleistung. edvhettegger haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Beraters.

 

15.5. Verschwiegenheit

Der Kunde darf die ihm im Zuge der Auftragserfüllung übergebenen Unterlagen und Informationen nur für die Vertragszwecke verwenden. Er muss sie geheim halten und darf sie nicht an Dritte weitergeben, auch nicht unentgeltlich. Sofern Behörden unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen Informationen oder Unterlagen verlangen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, hat der Kunde edvhettegger unverzüglich davon zu verständigen, die Weisungen der edvhettegger einzuholen und entsprechend diesen Weisungen zu handeln.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken.

 

 

17. Anwendbares Recht

Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts.

 

 

18. Gerichtsstandsvereinbarung

Sofern der Kunde nicht Konsument im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB hinsichtlich des sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes für St. Johann/Pg. bzw. Landesgericht Salzburg, vereinbart.

 

19. Verträge mit Konsumenten

Wenn es sich beim Kunden um einen Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gelten die Bestimmungen dieser AGB nur soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.

 

 

Stand Oktober 2018